Unsere Leistungen

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Leistungen vor, die Sie bei uns in Anspruch nehmen können:

1. Übernahme der Rezeptanteile für Medikamente und Hilfsmittel

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, sodass oftmals ein Eigenanteil fällig wird. Als Arster Kasse unterstützen wir Sie hierbei, indem wir die Rezeptgebühr für Medikamente und Hilfsmittel, soweit sie vom Mitglied zu tragen sind, übernehmen. So müssen Sie weniger aus eigener Tasche bezahlen und erhalten die Medikamente, die Sie benötigen, zu einem günstigeren Preis.

2. Zuschüsse zu Brillen und Sehhilfen

Eine Sehhilfe ist für viele Menschen unverzichtbar, sei es durch eine Brille oder Kontaktlinsen. Die Arster Kasse gewährt Ihnen Zuschüsse zu Brillen oder Kontaktlinsen, um die Kosten zu senken. Besonders für Mitglieder, deren Sehstärke sich regelmäßig verändert oder die auf eine hochwertige Brille angewiesen sind, bieten diese Zuschüsse eine wertvolle Unterstützung.

3. Zuschüsse zur Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten

Ein Krankenhausaufenthalt kann mit hohen Kosten verbunden sein, insbesondere wenn eine Selbstbeteiligung (Zuzahlung zum Krankenaufenthalt) erforderlich ist. Die Arster Kasse übernimmt einen Teil dieser Selbstbeteiligung, sodass Sie finanziell entlastet werden.

4. Zuschüsse zum Zahnersatz

Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Prothesen, kann teuer sein. Auch hier hilft Ihnen die Arster Kasse mit Zuschüssen, die Ihre Eigenbeteiligung senken. Besonders bei umfangreichen zahnmedizinischen Behandlungen ist unser Zuschuss eine willkommene Unterstützung.


Leistungen für unsere Mitglieder

Zuschuss für Brillengläser
Innerhalb von 2 Jahren gewähren wir einen Zuschuss von 40,00 € für Brillengläser.

Zuschuss für Krankenhaus-Selbstbeteiligung
Für Krankenhausaufenthalte wird ein Zuschuss für die Selbstbeteiligung gewährt:
5,00 € pro Tag für bis zu 20 Tage, mit einem Höchstbetrag von 100,00 € jährlich.

Zahnbehandlung

  • Zahnersatz pro Zahn: Zuschuss von 10,00 Euro.
  • Unterfütterungen und Bruch von Zahnersatz: 50% des Rechnungsbetrages.
    Höchstbetrag: 75,00 Euro.

Der gesamte Zuschuss darf nicht höher sein als die tatsächlich entstandenen Selbstkosten für Zahnbehandlungen und ist innerhalb von 2 Jahren auf maximal 150,00 Euro begrenzt.